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Leistungsspektrum > Strafrecht

Strafrecht

Strafrecht Das Ziel ist eine erfolgreiche Verteidigung.

Jeder, ob nun Opfer oder Täter, hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Auch gilt ein Tatverdächtigter erst als schuldig, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Die Wahrung dieser Grundsätze ist die Aufgabe eines Strafverteidigers.

Rechtsanwalt Stöbe berät und vertritt Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Der Verfahrensablauf wird Ihnen genau erläutert und eine möglichst effektive Verteidigung aufgebaut. Sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten im Ermittlungs- und im Hauptverfahren werden dabei ausgeschöpft.

Neben der Kenntnis im Straf- und Strafprozessrecht ist insbesondere auch der Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Verteidigung. Denn auch schon vor einer Gerichtsverhandlung besteht die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft zu finden.

Möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, dann kontaktieren Sie Herrn Stöbe und vereinbaren einen ersten Termin.

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