Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwalt Stöbe über die Bereiche Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Die Kanzlei übernimmt die Regulierung, die Geltendmachung und Durchsetzung sämtlicher Ansprüche der Geschädigten bei Verkehrsunfällen (Schadensersatz und Schmerzensgeld) sowie die Abwicklung der Korrespondenz mit der Gegenseite und den beteiligten Versicherungen.
Im Falle der eigenen Unfallhaftung erstreckt sich die rechtliche Vertretung auf den Schutz und Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche der Gegenseite.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß) als auch bei Verkehrsstraftaten berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Stöbe umfassend gegenüber Polizei und der Staatsanwaltschaft. Der Verfahrensablauf wird Ihnen genau erläutert und eine möglichst effektive Verteidigung aufgebaut.