Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich immer kostenfrei und unverbindlich. Sie können Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen jederzeit per Telefon, E-Mail oder Fax an Rechtsanwalt Stöbe richten.
Schon vorab bei der Terminvereinbarung verschafft sich Herr Stöbe einen ersten Überblick über die rechtliche Problematik - und Sie bekommen von Anfang an einen Überblick über die Dienstleistung.
Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im Unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken.
Anhand des Sachverhaltes prüft Rechtsanwalt Stöbe für Sie die Rechtslage und teilt Ihnen mit, wie Ihr Anliegen rechtlich zu bewerten ist. Er bespricht mit Ihnen die einzelnen Möglichkeiten und jeweiligen Erfolgsaussichten. Außer in einfach gelagerten Fällen kann eine Erstberatung dabei lediglich einen ersten Überblick geben.
Die Kosten einer Erstberatung liegen bei Privatpersonen zwischen 10 EUR bis 190 EUR netto. Entscheidend ist der Umfang und der Streitwert Ihres Anliegens. Den genauen Betrag wird Ihnen natürlich vorab genannt.
Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs zu einer Beauftragung entschließen, werden die Kosten auf die weiteren Gebühren angerechnet. Sie zahlen also nicht doppelt.
Sie können sich von Herrn Stöbe zur Lösung Ihrer außergerichtlichen Fragen und Probleme beraten und vertreten lassen. Konfliktsituationen oder Gerichtsprozesse können dadurch im Vorfeld vermieden werden. Im Konfliktfall führt Herr Stöbe für Sie die Verhandlung mit der Gegenseite, wobei je nach Sachlage auch eine Einigung mit einem Vergleich möglich ist.
Die außergerichtliche Tätigkeit ist nach einer individuellen, auf den Auftrag zugeschnittenen Honorarvereinbarung zu vergütet. Das Honorar der Dienstleistung richtet sich vor allem nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand und Gegenstandswert. Möglich sind Pauschal- oder Stundenvereinbarungen. Wird eine Honorarvereinbarung nicht abgeschlossen, entstehen die gesetzlichen Gebühren nach RVG und VV. Die genaue Ausgestaltung der Honorarvereinbarung bespricht Rechtsanwalt Stöbe mit Ihnen im ersten Gespräch.
Transparenz und Offenheit in Honorarfragen sind die notwendige Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Rechtsanwalt Stöbe übernimmt für Sie auch die Prozessführung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Erfolgsaussichten werden genau besprochen und eine Strategie entwickelt.
Die Vergütung für die gerichtliche Tätigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Anwälte hinsichtlich der Mindestbetragshöhe gleich. Sie bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Sie werden vor jedem Mandatsverhältnis ausführlich über die zu erwartenden Anwaltskosten und über das Kostenrisiko vor Gericht aufgeklärt.
Die Kanzlei Stöbe übernimmt selbstverständlich auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Beratung und/oder Tätigkeit des Rechtsanwalts Beratungshilfe bei dem Amtsgericht am Wohnsitz zu beantragen. Für die Beantragung müssen Sie Ihre Einkommensunterlagen bzw. Ihren Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie Ihren Mietvertrag vorlegen. Im Fall einer Bewilligung entstehen Ihnen nur Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung von 10,00 EUR.
Auch für das gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Antragstellung erfolgt durch die Kanzlei, Sie müssen regelmäßig nur das entsprechende Formular ausfüllen, welches Ihnen von uns ausgehändigt wird.