Vertragsrecht
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VertragsgestaltungDie Kanzlei Stöbe erstellt für Sie maßgeschneiderte Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Basis Ihrer Kooperation mit Kunden oder Geschäftspartnern.
In einem ersten Gespräch werden zunächst ihre Wünsche und Interessen herausgearbeitet.
Sie bekommen eine gründliche Beratung über die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und den jeweiligen fach- und branchenspezifischen besonderen rechtlichen Anforderungen.
Rechtliche Kreativität und Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse und Interessen der jeweiligen Vertragspartner und die Absicherung von Risiken sind dabei maßgebend.
Mit einem systematischen Aufbau des Vertrages und klaren Formulierungen sollen etwaige Streitpotentiale für die Zukunft vermieden werden - als Grundlage einer guten Vertragsbeziehung. |
Vertragsprüfung
Auch im Vorfeld eines Vertragsabschlusses, bei der Vertragsanbahnung, können Sie vorhandene Verträge von Rechtsanwalt Stöbe überprüfen lassen und sich eingehend informieren. Er erläutert Ihnen missverständliche Klauseln und weist Sie auf Besonderheiten oder Risiken hin.
Konfliktlösung der Vertragsparteien
Die Kanzlei Stöbe vertritt Ihre Interessen selbstverständlich auch bei Streitigkeiten aus Verträgen. Ziel ist die Klärung der Konfliktsituation und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Soweit eine außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten nicht ausgeschlossen erscheint, werden sämtliche Möglichkeiten zur Erreichung einer einvernehmlichen Klärung ausgeschöpft. Ist ein Gerichtsprozess unumgänglich, werden die erforderlichen Maßnahmen schnell und effizient veranlasst.